Welche Voraussetzungen braucht das Augen lasern?
Bin ich geeignet für eine Augen-Laserbehandlung?
Die meisten Menschen, die unter einer Fehlsichtigkeit leiden, träumen davon, diese Beeinträchtigung auch ohne das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen korrigieren zu können. Eine Laseroperation ist für die geläufigen Fehlsichtigkeiten wie Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung eine denkbare Lösung. Doch nicht jeder Patient kann von dieser Lösung profitieren, denn vor einer erfolgreichen Augenlaserbehandlung müssen der Patient und der Augenchirurg genau prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Zunächst ist eine genaue Bestimmung der individuellen Fehlsichtigkeit vonnöten. Nicht alle Augenleiden können im Rahmen der refraktiven Chirurgie behoben werden. Eine vorliegende Alterssichtigkeit kann durch das Augenlasern nicht behandelt werden. Aber auch eine Augenlaserbehandlung der gut behandelbaren Kurzsichtigkeit macht nicht zu jedem Zeitpunkt Sinn. Ist die Myopie bei einem Patienten nicht stabil, sondern verändert sich von Jahr zu Jahr, kommt eine Augenlaseroperation für ihn zu früh. Generell muss ein zu operierendes Auge gesund sein. Um einen Behandlungserfolg zu gewährleisten, dürfen keine akuten oder chronischen Erkrankungen der Augen vorliegen.
Eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung mit einem Augenlaser ist außerdem, dass die Fehlsichtigkeit nicht zu stark ausgeprägt ist. Bei Hornhautverkrümmungen von mehr als –3 Dioptrien oder bei einer Kurzsichtigkeit von mehr als –10 Dioptrien kann nur nach gründlicher Untersuchung und intensiver Absprache mit dem Operateur zu einer Augenlaserbehandlung geraten werden. Schließlich muss die individuelle Beschaffenheit der Hornhaut des einzelnen Patienten, die im Rahmen der Lasik oder Femto Lasik Behandlung verändert wird, exakt vermessen werden. Ist die Hornhaut beispielsweise zu dünn oder weist eine andere nachteilige Besonderheit auf, kann eine Laseroperation nicht vorgenommen werden.
Vor einer Laseroperation der Augen muss sich der Patient klar machen, dass das Auge nach der Behandlung eine bestimmte Zeit braucht, um wirklich scharf sehen zu können. Außerdem kann auch ein erfahrener Operateur nicht ausschließen, dass sich die behandelte Hornhaut durch die natürlichen Reparaturfunktionen des menschlichen Körpers nicht wieder verändert und zu einer leichten Verschlechterung der Sehschärfe führt. Patienten, die sich aus beruflichen oder sonstigen Gründen diese Schwankungen nicht leisten können, müssen u.U. auf eine Laseraugenbehandlung verzichten.
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Augenlaseroperation nicht übernehmen, kommt das Augenlasern nur für Patienten in Frage, die die beachtlichen Kosten für die Operation selbst tragen können.